Einkommensteuer berechnen – einfacher Online Rechner 2026

📅 04.12.2025 📁 Finanznachrichten
Einkommensteuer berechnen – einfacher Online Rechner 2026
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Berechne deine Einkommensteuer nach dem progressiven Steuertarif (Österreich 2026) inklusive Absetzbeträgen.

z.B. Familienbonus Plus, Verkehrsabsetzbetrag.

Steuer vor Abzug:
Steuer nach Abzug:
Saldo:
Effektiver Steuersatz:
Netto pro Jahr:

Tarifstufen-Details

Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates und betrifft nahezu alle Menschen in Österreich. Arbeitnehmerinnen, Selbständige, Pensionistinnen oder Personen mit Einkünften aus Vermietung müssen sich damit auseinandersetzen. Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt, wie die Steuer berechnet wird, welche Tarifstufen gelten und welche Abzüge die Steuerlast verringern können. Ziel ist es, Ihnen eine verständliche Übersicht zu geben, wie Sie Ihre Steuer selbst grob berechnen oder zumindest nachvollziehen können.

Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbständig oder im Ruhestand sind: Wenn Sie in Österreich einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr gesamtes Einkommen weltweit in Österreich steuerlich erfasst wird. Haben Sie hingegen keinen Wohnsitz in Österreich, aber erzielen hier Einkünfte, sind Sie beschränkt steuerpflichtig. Dann wird nur Ihr österreichisches Einkommen besteuert.

Einnahmen, Einkünfte und Einkommen — drei wichtige Begriffe

Bei der Steuerberechnung ist es entscheidend, die folgenden Begriffe zu unterscheiden:

  • Einnahmen: Das sind alle Geldzuflüsse ohne Abzüge, etwa Gehälter, Honorare oder Mieteinnahmen.
  • Einkünfte: Hierbei handelt es sich um Einnahmen minus der dazugehörigen Ausgaben (z. B. Betriebsausgaben, Werbungskosten). Man spricht auch vom Gewinn oder Überschuss.
  • Einkommen: Dies ist die Summe aller Einkünfte abzüglich bestimmter Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Freibeträge. Auf Basis dieses Einkommens wird die Steuer berechnet.

Das steuerfreie Existenzminimum

Niemand soll Steuern zahlen müssen, wenn er oder sie nur ein geringes Einkommen hat. Daher gibt es das sogenannte Existenzminimum. Für 2026 beträgt die steuerfreie Untergrenze 13.539 Euro pro Jahr. Erst Beträge darüber werden besteuert. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen oft noch weitere Steuererleichterungen hinzu, sodass auch bei einem höheren Einkommen die tatsächliche Steuerbelastung gering oder null sein kann.

Die Tarifstufen 2026

Österreich verwendet ein progressives Steuersystem: Je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz für den entsprechenden Einkommensanteil. Das Einkommen wird also in Abschnitte zerlegt, die jeweils mit einem bestimmten Prozentsatz besteuert werden.

Einkommen (Euro) Grenzsteuersatz 2026
Bis 13.5390 %
Über 13.539 bis 21.99220 %
Über 21.992 bis 36.45830 %
Über 36.458 bis 70.36540 %
Über 70.365 bis 104.85948 %
Über 104.859 bis 1.000.00050 %
Über 1.000.00055 % (befristet bis 2029)

Schritt für Schritt zur Steuerberechnung

1. Gesamtbetrag der Einkünfte ermitteln

Zuerst werden alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten zusammengerechnet: Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Verluste können mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

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2. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge abziehen

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden bestimmte Ausgaben abgezogen, die das Einkommen mindern. So bleibt nur das „steuerpflichtige Einkommen“ übrig, auf das der Tarif angewandt wird.

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3. Steuer nach Tarif berechnen

Auf das verbleibende Einkommen wird nun die progressive Einkommensteuer angewandt. Dabei wird das Einkommen in Teile zerlegt, die jeweils mit dem für sie geltenden Grenzsteuersatz besteuert werden.

4. Absetzbeträge berücksichtigen

Am Ende werden Absetzbeträge (wie Familienbonus oder Verkehrsabsetzbetrag) direkt von der errechneten Steuer abgezogen. Dies unterscheidet sich von Freibeträgen, die das steuerpflichtige Einkommen mindern.

5. Bereits geleistete Zahlungen gegenrechnen

Schon gezahlte Lohnsteuer oder Vorauszahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet. Daraus ergibt sich der Endbetrag: entweder Nachzahlung oder Gutschrift.

Beispielrechnung — Einkommen 40.000 €

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € ergibt sich folgende Berechnung:

  • Die ersten 13.539 € bleiben steuerfrei.
  • Der Teil zwischen 13.539 € und 21.992 € wird mit 20 % besteuert.
  • Der Teil zwischen 21.992 € und 36.458 € wird mit 30 % besteuert.
  • Der Rest bis 40.000 € wird mit 40 % besteuert.

Das ergibt insgesamt eine Steuerlast von ca. 7.447,20 €, bevor Absetzbeträge und Sonderausgaben berücksichtigt werden. Mit Familienbonus oder Verkehrsabsetzbetrag kann sich diese Steuer deutlich verringern.

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen reduzieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Beiträge zu Versicherungen (z. B. Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung)
  • Spenden an begünstigte Organisationen
  • Aufwendungen für Wohnraumschaffung und -sanierung (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Kirchenbeiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze

Durch die Berücksichtigung von Sonderausgaben sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast.

Außergewöhnliche Belastungen

Darunter versteht man Kosten, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen. Beispiele:

  • Hohe Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Pflegekosten für Angehörige
  • Katastrophenschäden (z. B. Hochwasser, Sturm)

Solche Belastungen können ganz oder teilweise von der Steuer abgesetzt werden, wodurch sich die Steuerbelastung erheblich verringert.

Absetzbeträge

Absetzbeträge reduzieren die errechnete Steuer direkt. Zu den wichtigsten zählen:

  • Verkehrsabsetzbetrag: für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag: für Personen mit Kindern, die alleine für den Haushalt sorgen
  • Familienbonus Plus: reduziert die Steuerlast für Eltern pro Kind um bis zu mehrere tausend Euro jährlich
  • Pensionistenabsetzbetrag: für Personen im Ruhestand (Pensionsrechner)

Praktische Tipps für Arbeitnehmerinnen und Selbständige

  • Arbeitnehmer: Viele Absetzbeträge werden automatisch über die Lohnverrechnung berücksichtigt. Dennoch lohnt sich oft eine Arbeitnehmerveranlagung („Steuerausgleich“), da hier zusätzliche Kosten wie Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
  • Selbständige: Sie müssen vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Eine genaue Buchführung und rechtzeitige Steuerplanung ist hier besonders wichtig.
  • Pensionisten: Auch Pensionen sind steuerpflichtig, wobei es besondere Freibeträge und Absetzbeträge gibt.

Worauf Sie achten sollten

1. Nutzen Sie Absetzbeträge konsequent, da sie Ihre Steuerlast direkt verringern.
2. Prüfen Sie jedes Jahr, ob Sie außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend machen können.
3. Bei Auslandsbezügen sollten Sie Doppelbesteuerungsabkommen prüfen.
4. Verwenden Sie offizielle Brutto-Netto-Rechner zur Orientierung, verlassen Sie sich aber nicht allein darauf.
5. Für sehr hohe Einkommen beachten: Der Spitzensteuersatz von 55 % über 1 Mio. Euro gilt nur befristet bis 2029.

Fazit

Die Einkommensteuer in Österreich wirkt auf den ersten Blick komplex, folgt aber einem klaren System. Wer die Tarifstufen kennt und mögliche Abzüge sowie Absetzbeträge optimal nutzt, kann seine Steuerlast erheblich senken. Für Arbeitnehmerinnen wird vieles automatisch über die Lohnsteuer erledigt, während Selbständige stärker selbst in der Pflicht sind. Durch die Kombination von steuerfreiem Existenzminimum, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Absetzbeträgen lässt sich das verfügbare Einkommen nachhaltig erhöhen.

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