Neue Regeln für Ukrainer in Österreich: Sozialhilfe und Familienbeihilfe künftig nur mit Job- oder AMS-Anbindung

📅 04.12.2025 📁 Finanznachrichten
Neue Regeln für Ukrainer in Österreich: Sozialhilfe und Familienbeihilfe künftig nur mit Job- oder AMS-Anbindung
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Mit 1. November 2025 treten verschärfte Vorgaben für Sozial- und Familienleistungen in Österreich in Kraft. Die bisherige Übergangsregelung für Ukrainerinnen und Ukrainer läuft aus. Künftig gilt: Leistungen gibt es nur noch für jene, die arbeiten oder beim AMS als arbeitssuchend gemeldet sind.

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Familienbeihilfe künftig nur mit Arbeitsmarktbezug

Besonders im Fokus steht die Familienbeihilfe. Derzeit beziehen rund 12.000 ukrainische Eltern diese Unterstützung für etwa 18.000 Kinder. Ab November 2025 wird sie jedoch nur noch ausbezahlt, wenn die Eltern einer Beschäftigung nachgehen oder aktiv dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Die Familienbeihilfe bleibt eine Zusatzleistung zur Grundversorgung, die allen Vertriebenen offensteht. Damit will die Regierung einerseits soziale Sicherheit gewährleisten, andererseits aber Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen.

Plakolm setzt auf gezieltere Unterstützung

Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte die Notwendigkeit einer Neuausrichtung: „Wir müssen bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen. Wer braucht welche Unterstützung wirklich und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu leisten.“

Für Plakolm ist klar: Wer in Österreich lebt, muss Deutsch lernen, arbeiten und die gesellschaftlichen Werte respektieren. „Wer arbeiten kann und darf, soll auch arbeiten. Zu hohe Leistungen dürfen hier nicht im Weg stehen.“

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Schutz bleibt bestehen – Ausgaben müssen sinken

Österreich bietet Ukrainerinnen und Ukrainern weiterhin Schutz vor den Folgen des Krieges. Gleichzeitig verweist die Regierung auf die angespannten Finanzen: Die Staatshaushalte müssen in allen Bereichen entlastet werden. Auch die Familien- und Sozialleistungen sind davon betroffen.

Fazit

Die neue Regelung bringt einen Kurswechsel: Ab Ende Oktober 2025 sind Leistungen wie die Familienbeihilfe nicht mehr automatisch verfügbar, sondern an klare Mitwirkungspflichten gebunden. Ziel ist eine stärkere Integration in den Arbeitsmarkt und eine gezieltere Verwendung öffentlicher Mittel.

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