Die Notstandshilfe AT und sogenannte Übergangsleistungen sind zentrale Instrumente des österreichischen Sozialstaates, die Menschen in finanziell schwierigen Situationen unterstützen. Sie kommen zum Einsatz, wenn das Arbeitslosengeld ausläuft oder eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht sofort möglich ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf diese Leistungen hat, wie hoch die Zahlungen sind und was sich 2025 geändert hat.
Was ist die Notstandshilfe in Österreich?
Die Notstandshilfe ist eine Leistung des Arbeitsmarktservice (AMS) und stellt eine Anschlusszahlung dar, wenn das reguläre Arbeitslosengeld endet. Sie dient dazu, die Existenz zu sichern, bis ein neuer Arbeitsplatz gefunden oder eine andere soziale Leistung (z. B. Pension) bewilligt wird.
Voraussetzung für den Erhalt ist, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits erschöpft ist und weiterhin Arbeitswilligkeit besteht. Die Höhe der Notstandshilfe richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und beträgt in der Regel zwischen **92 % und 95 %** des ursprünglichen Betrags.
Wer hat Anspruch auf Notstandshilfe?
Um Notstandshilfe zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen:
- Wohnsitz in Österreich
- Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit
- Vollständiger Verbrauch des Arbeitslosengeldanspruchs
- Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit (Einkommensprüfung)
Die Notstandshilfe ist somit eine einkommensabhängige Leistung. Das bedeutet, dass andere Einkünfte, etwa von Partnern, in die Berechnung mit einfließen können. Dies beeinflusst, ob und in welcher Höhe Zahlungen erfolgen.
Übergangsleistungen nach dem AMS
Übergangsleistungen sind finanzielle Unterstützungen, die zwischen dem Ende der Notstandshilfe und dem Beginn einer neuen Leistung (z. B. Pension oder Sozialhilfe) gezahlt werden können. Sie sind besonders relevant für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen oder gesundheitlich eingeschränkt sind.
Diese Übergangsphase soll verhindern, dass Betroffene ohne Einkommen bleiben, während sie auf den Pensionsantritt oder die Genehmigung anderer Sozialleistungen warten. Die Höhe der Übergangsleistung wird individuell vom AMS und dem jeweiligen Bundesland bestimmt.
Wie beantragt man Notstandshilfe oder Übergangsleistungen?
Der Antrag erfolgt beim zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS). Er kann online über das eAMS-Konto oder persönlich bei einer regionalen Geschäftsstelle gestellt werden. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf des Arbeitslosengeldes einzureichen, um Zahlungslücken zu vermeiden.
In vielen Fällen prüft das AMS automatisch, ob ein Anspruch auf Notstandshilfe besteht. Wer länger arbeitslos ist, sollte sich auch über ergänzende Unterstützungen wie Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe informieren.
Höhe der Notstandshilfe – Beispiel 2025
Ein Beispiel: Eine Person erhält 50 € pro Tag Arbeitslosengeld. Nach Ende des Anspruchs beantragt sie Notstandshilfe. Der Satz liegt zwischen 92 % und 95 % – somit erhält die Person zwischen 46 € und 47,50 € täglich. Zusätzliche Familienzuschläge oder Steuerfreibeträge können den Betrag erhöhen.
Alternative Berechnungsmöglichkeiten
Wer seine finanzielle Situation einschätzen möchte, kann verschiedene Online-Tools nutzen. So lässt sich mit dem Arbeitslosengeld-Rechner von FinanzHub.at die voraussichtliche Höhe des Arbeitslosengeldes und damit indirekt auch die Notstandshilfe berechnen.
Auch der Pensionsrechner kann hilfreich sein, wenn ein Übergang in den Ruhestand bevorsteht. Er zeigt, wie sich die Übergangsleistungen auf den späteren Pensionsanspruch auswirken können.
Fazit: Notstandshilfe & Übergangsleistungen als Sicherheitsnetz
Die Notstandshilfe AT und die Übergangsleistungen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung in Österreich. Sie sorgen dafür, dass niemand unmittelbar nach dem Ende des Arbeitslosengeldes ohne Unterstützung bleibt. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit bieten sie ein wertvolles Sicherheitsnetz, das Betroffene entlastet und Stabilität gibt.
Wer sich rechtzeitig über die Voraussetzungen informiert und verfügbare AMS-Angebote nutzt, kann finanzielle Engpässe vermeiden und Übergänge – etwa in die Pension – besser planen.